Meisterprüfung
Meisterprüfung: Zulassungsvoraussetzung, Schulbesuch, Ausbildereignung

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung steht in der Regel am Ende einer sogenannten Aufstiegsfortbildung und ist eine berufsständische Prüfung. Die Anforderungen sind durch bundesweit gültige Vorschriften geregelt. Die Meisterprüfung führt zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss.

Meisterprüfung und Schulbesuch in Veitshöchheim

Wenn die Studierenden die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, am Ende des ersten Schuljahres an der Meisterprüfung im Gartenbau bzw. Garten- und Landschaftsbau teilzunehmen. In der Fachrichtung Weinbau und Oenologie können Teile der Meisterprüfung im Rahmen des zweijährigen Schulbesuchs abgelegt werden. Bitte beachten Sie: In der Regel wird von den Stellen, die für die Förderung zuständig sind, nur eine Fortbildung gefördert, also entweder der Besuch der Techniker- oder der Meisterschule.

Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber in der Regel eine als einschlägig anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung und 24 Monate einschlägige Berufspraxis nachweisen.

Ziel der Meisterprüfung

Die Prüfungsteilnehmer weisen durch die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung nach, dass sie die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen haben, um in einem Unternehmen ihrer Branche Aufgaben als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.

Fachliche Eignung zum Ausbilden als zusätzliche Qualifikation

Meister und Meisterinnen verfügen über die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Stellung des Meisters im Vergleich zu anderen Qualifikationen

Im System des Deutschen und des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR bzw. EQR) wird der Meisterabschluss auf Stufe sechs von acht Stufen eingeordnet. Damit steht ein Meisterabschluss mit dem Bachelor auf der gleichen Stufe.

Fortbildungsmöglichkeiten nach dem Meister

Meister mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung können in das 2. Schuljahr der Technikerschule eintreten. Außerdem steht Meistern und Meisterinnen der allgemeine Zugang zur Hochschule offen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Studienplatzes trifft die Hochschule nach einem Beratungsgespräch.
Informationen zur Meisterprüfung für die Fachrichtungen Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau erhalten Sie unter der Telefonnummer 0931 9801-114/115. Oder Sie wenden sich per E-Mail an poststelle@lwg.bayern.de.
Informationen zur Meisterprüfung für die Fachrichtung Weinbau erhalten Sie unter der Telefonnummer 0931 9801-213. Oder Sie wenden sich per E-Mail an poststelle@lwg.bayern.de.

15 Jahre Betriebs- und Baustellenbeurteilung an der Fach- und Technikerschule Veitshöcheim