Abschluss der schulischen Fortbildung und Meisterprüfung

Abschluss der Fachschule

Abhängig von der Fachrichtung bzw. dem Fachgebiet sind Studierende, die die Abschlussprüfung bestanden haben, berechtigt, die Berufsbezeichnung
  • „Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Gartenbau, Schwerpunkt Zierpflanzenbau“
  • "Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Gartenbau, Schwerpunkt Baumschule"
  • "Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Garten- und Landschaftsbau"
  • „Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin für Weinbau und Oenologie“
zu führen.

Abschluss der Technikerschule

Nach zwei jahren Vollzeitunterricht und bestandener Abschlussprüfung sind die Studierenden berechtigt, die Berufsbezeichnung
  • "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Gartenbau"
  • "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Garten- und Landschaftsbau"
  • "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Weinbau und Oenologie"

Die Meisterprüfung

wird von der zuständigen Stelle organisiert und vom Meisterprüfungsausschuss durchgeführt.

Auskunft zur Meisterprüfung im Zusammenhang mit dem Fachschulbesuch in Veitshöchheim in den Fachrichtungen des Gartenbaus und im Garten- und Landschaftsbau erhalten Sie unter der Telefonnummer 0931 9801-114/115.
Informationen zur Meisterprüfung in der Fachrichtung Weinbau erhalten Sie unter der Telefonnummer 0931 9801-213.

Weitere Informationen zur Meisterprüfung