FAW Prüfungsjahrgang F24/H24
Fortbildung Fachagrarwirt Baumpflege erfolgreich bestanden!

Hubsteiger wird zur Baumpflege eingesetzt

Das Fachzentrum Bildung gratuliert den acht Prüflingen des Prüfungsjahrgangs F24/H24 zum erfolgreichen Bestehen der Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Fachagrarwirt Baumpflege“/zur „Geprüften Fachagrarwirtin Baumpflege“ – „Bachelor Professional Baumpflege am Freitag, 6. September 2024!

Damit haben die Prüfungskandidatinnen und Kandidaten gezeigt, dass sie in der Lage sind, eine Fach- oder Führungsposition in einem Baumpflegeunternehmen, einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder in einer Behörde und Einrichtung des Naturschutzes bzw. der Landschaftspflege zu übernehmen bzw. haben sie sich das nötige Fachwissen im Rahmen der Fortbildungsprüfung angeeignet, um erfolgreich in eine Selbständigkeit durchzustarten.

Prüfungsverfahren mit zwei Prüfungsblöcke

Im Rahmen des Prüfungsverfahrens haben Sie an zwei großen Prüfungsblöcken sowie einem weiteren Besprechungstermin zum Arbeitsprojekt, der dem Verfahren vorgeschaltet ist, teilgenommen.

Arbeitsprojekt

In der Online-Themenbesprechung wird aus den eingereichten Themen von der Prüferdelegation ein praxisnahes, möglichst aus dem aktuellen beruflichen Alltag in der Baumpflege, zur Umsetzung ausgewählt. Das Thema wird mit dem Prüfling besprochen. Die Prüflinge haben dann ein halbes Jahr Zeit für die schriftliche Umsetzung. Daran anschließend folgt die mündliche Prüfung zum Arbeitsprojekt.

Schriftliche Prüfungen

Im ersten Prüfungsblock finden die schriftlichen Prüfungen im fachspezifischen Teil 1 „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen“, im Teil 2 „Betriebs- und Unternehmensführung“ sowie im Teil 3 „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ statt.

Mündliche und praktische Prüfungen

Ein Schwerpunkt der neuen Prüfungsverordnung liegt in den mündlichen Prüfungsbestandteilen, bei denen die Prüflinge aufgefordert sind, jeweils einen möglichen Lösungsweg zu einer betriebswirtschaftlichen Fallstudie sowie zu einer Fallstudie zum Schwerpunkt „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ aufzuzeigen. Im Prüfungsgespräch, das weitere Fragen zum jeweiligen Themenschwerpunkt enthält wird mit der Prüferdelegation diskutiert.

In der neuen Prüfungsverordnung besteht weiterhin der praktisch-mündliche Teil der „Arbeitsprobe“. In einem ihm nicht bekannten Baumareal, zeigt der Prüfling, dass er in der Lage ist, eine professionelle, fachlich fundierte „Baumschadensdiagnose durchzuführen.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!